Naturschutz

Bäume bieten eine Lebensgrundlage für eine Vielzahl an Tier- und auch Pflanzenarten und bilden damit einen unverzichtbaren Bestandteil des Naturhaushaltes - sowohl im städtischen Raum wie in der freien Landschaft.

  • Oft kollidieren artenschutzrechtliche Vorgaben mit Eingriffen in Baumbestände. So sollten Schnittmaßnahmen im Interesse der Bäume während der Vegetationsperiode stattfinden. Naturgemäß ist diese Zeit aber auch die aktive Zeit der meisten heimischen Tierarten. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die zulässigen und verbotenen Handlungen an Gehölzen in den §§ 39 und 44. Wir möchten beide Interessenslagen, sowohl der Bäume als auch des Artenschutzes, verbinden und erarbeiten Lösungsansätze für Sie. Informationen gibt es auch hier als Datenblatt oder in Form eines Videos.

    Artenschutzgutachten

    Bäume bieten Lebensräume. Ob als Brutstätte für Vögel, Winterruheplatz für Fledermäuse, Schlafstätte für Bilche oder Nahrungsquelle für Insekten: Wir helfen Ihnen bei der Feststellung der Arten, die in Ihrem Baumbestand leben. Damit geben wir Ihnen bei geplanten Eingriffen in den Baumbestand eine fachlich fundierte Argumentationsgrundlage an die Hand. Für unsere Arbeit setzen wir Hubsteiger und Teleskopkamera ein, um den gesamten Baum begutachten zu können.

    Ökologische Bestandserfassungen

    Wir beraten Sie bei der Neupflanzung von Bäumen nach Vorgaben von Baumschutzsatzungen und entwerfen für Sie Bepflanzungskonzepte unter Berücksichtigung der ansässigen Flora und Fauna. Durch unsere Erfahrung und unser Wissensspektrum sind wir in der Lage, vertretbare Alternativen aufzuzeigen, die von den Naturschutzbehörden gerne angenommen werden. Damit schaffen wir eine Schnittstelle, die sowohl in Ihrem Sinn als auch im Sinn des Naturschutzes liegt.